Dr. Anne Sophie Geier: „Ärzt:innen brauchen gute Schulungen zu DiGA“
Health Relations: Können Sie kurz erklären, was Ihr Verband macht?Dr. Anne Sophie Geier: Im Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. treten wir als gemeinsame Stimme aller eHealth-Anbieter & Förderer Deutschland an. Dabei koordinieren wir beispielsweise die Konsensbildung zu gemeinsamen Interessen von Anbietern digitaler Gesundheitsleistungen. Unser übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten Versorgung mit digitalen Gesundheitsleistungen in Deutschland und Europa. Wir widmen uns einer Vielzahl von Fragestellungen rund um die Zukunft der Telemedizin, Digitalen Pflege, Digitaler Gesundheitsanwendungen, hybrider Versorgungsmodelle, Künstlicher Intelligenz, digitaler Präventionsangebote und vieles mehr.
Laut der EPatient Analytics GmbH machen die DiGA noch immer nur einen verschwindend geringen Anteil der gesamten digitalen Gesundheitsanwendungen aus. Die wenigsten sind im Verzeichnis des BfArM gelistet und haben demnach eine Zulassung nach dem Digitale Versorgungsgesetz. Die 98,4 % der Downloads der nicht zugelassenen Gesundheitsanwendungen setzen sich aus ebenso legitimen digitalen Gesundheitsanwendungen (jeglicher Art) zusammen. Sie haben teilweise auch Zertifizierungen, Studien und Integrationsstrategien vorzuweisen. Sie sind nur keine DiGA mit BfArM-Zulassung.
Health Relations: Wie beurteilen Sie den derzeitigen Stand der Dinge in Sachen DiGA?Dr. Anne Sophie Geier: DiGA kommen zunehmend im Versorgungsalltag an. Für viele Patient:innen sind die neuen Versorgungsmöglichkeiten durch DiGA eine echte Hilfe, weil sie oft dort greifen, wo sonst Versorgungslücken bestehen, z. B. bei einer mehrmonatigen Wartezeit auf einen Therapieplatz. Natürlich gibt es weiterhin Potenzial für Verbesserungen, zum Beispiel hinsichtlich der Anbindung an die ePA, der Einführung des eRezepts für DiGA und der Einbindung von Leistungerbringer:innen.
verschreiben?Dr. Anne Sophie Geier:Es braucht gute Schulungen zum Thema DiGA, die die für Ärzt:innen relevanten Punkte adressieren. Hierzu gehören u.a. Evidenznachweis, der Verordnungsprozess, Information zur Budgetneutralität und auch die Tatsache, dass jeder Hersteller per Gesetz einen 24h-Supportservice für Patient:innen zur Verfügung stellen muss. Jeder Hersteller bietet darüber hinaus Testzugänge für Fachkreise an, damit sich Ärzt:innen vor einer Verordnung ein Bild von der DiGA machen können. Die ärztlichen Tätigkeiten müssen natürlich vergütet werden. Hier warten wir aktuell immer noch auf entsprechende Ziffern der Bundelsmantelvertragspartner. Eine Grundvoraussetzung ist aber auch einfache, nutzerfreundliche Prozesse bei der Verordnung.Health Relations: Müssen dafür DiGA auch bei Patient:innen bekannter gemacht werden?Dr. Anne Sophie Geier:Ärzt:innen sind für Patient:innen häufig die ersten Ansprechpartner bei einer Erkrankung. Natürlich können DiGA dabei über zwei Wege in die Versorgung kommen: Der Arzt oder die Ärztin hält eine DiGA für eine medizinisch geeignete Anwendung bei einem Patienten. Es besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, dass der Patient so informiert ist, dass er selber aktiv danach fragt und gemeinsam im Gespräch eine DiGA als Anwendung ausgewählt wird. Beide Wege sind möglich und letztendlich ist beim Vorliegen einer entsprechenden Indikation entscheidend, dass sich der Gesundheitszustand der Patient:innen verbessert.
Laut der EPatient Analytics GmbH machen die DiGA noch immer nur einen verschwindend geringen Anteil der gesamten digitalen Gesundheitsanwendungen aus. Die wenigsten sind im Verzeichnis des BfArM gelistet und haben demnach eine Zulassung nach dem Digitale Versorgungsgesetz. Die 98,4 % der Downloads der nicht zugelassenen Gesundheitsanwendungen setzen sich aus ebenso legitimen digitalen Gesundheitsanwendungen (jeglicher Art) zusammen. Sie haben teilweise auch Zertifizierungen, Studien und Integrationsstrategien vorzuweisen. Sie sind nur keine DiGA mit BfArM-Zulassung.
Health Relations: Wie beurteilen Sie den derzeitigen Stand der Dinge in Sachen DiGA?Dr. Anne Sophie Geier: DiGA kommen zunehmend im Versorgungsalltag an. Für viele Patient:innen sind die neuen Versorgungsmöglichkeiten durch DiGA eine echte Hilfe, weil sie oft dort greifen, wo sonst Versorgungslücken bestehen, z. B. bei einer mehrmonatigen Wartezeit auf einen Therapieplatz. Natürlich gibt es weiterhin Potenzial für Verbesserungen, zum Beispiel hinsichtlich der Anbindung an die ePA, der Einführung des eRezepts für DiGA und der Einbindung von Leistungerbringer:innen.
"Eine Grundvoraussetzung ist die Schaffung einfacher, nutzerfreundlicher Prozesse bei der Verordnung."Health Relations: Welche Anwendungen werden sich langfristig durchsetzen?Dr. Anne Sophie Geier: Es werden sich die Anwendungen durchsetzen, die für Patient:innen einfach zu bedienende und wirksame Therapieunterstützung bieten. Wir haben kürzlich eine Umfrage unter den Gründer:innen in unserem Verband gemacht: über 90 % gaben dabei an, dass sie in dem Bereich, für den sie eine digitale Lösung entwickelt haben, auch selbst gearbeitet haben. Das ist schon einmal ein gutes Vorzeichen, denn es zeigt, dass ein fundiertes Verständnis des Therapiegebietes vorhanden ist.Health Relations: Was müssen Hersteller tun, um mehr Ärzt:innen dazu zu kriegen, DiGA zu
verschreiben?Dr. Anne Sophie Geier:Es braucht gute Schulungen zum Thema DiGA, die die für Ärzt:innen relevanten Punkte adressieren. Hierzu gehören u.a. Evidenznachweis, der Verordnungsprozess, Information zur Budgetneutralität und auch die Tatsache, dass jeder Hersteller per Gesetz einen 24h-Supportservice für Patient:innen zur Verfügung stellen muss. Jeder Hersteller bietet darüber hinaus Testzugänge für Fachkreise an, damit sich Ärzt:innen vor einer Verordnung ein Bild von der DiGA machen können. Die ärztlichen Tätigkeiten müssen natürlich vergütet werden. Hier warten wir aktuell immer noch auf entsprechende Ziffern der Bundelsmantelvertragspartner. Eine Grundvoraussetzung ist aber auch einfache, nutzerfreundliche Prozesse bei der Verordnung.Health Relations: Müssen dafür DiGA auch bei Patient:innen bekannter gemacht werden?Dr. Anne Sophie Geier:Ärzt:innen sind für Patient:innen häufig die ersten Ansprechpartner bei einer Erkrankung. Natürlich können DiGA dabei über zwei Wege in die Versorgung kommen: Der Arzt oder die Ärztin hält eine DiGA für eine medizinisch geeignete Anwendung bei einem Patienten. Es besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, dass der Patient so informiert ist, dass er selber aktiv danach fragt und gemeinsam im Gespräch eine DiGA als Anwendung ausgewählt wird. Beide Wege sind möglich und letztendlich ist beim Vorliegen einer entsprechenden Indikation entscheidend, dass sich der Gesundheitszustand der Patient:innen verbessert.