Neue Weiterbildungsordnungen für Assistenzärzte
Auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt wurde mit großer Mehrheit die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung für Assistenzärzte beschlossen. Zeiten und Richtzahlen verlieren an Wert, das kompetenzbasierte Lernen wird wichtiger.
Nach sechs Jahren Reformprozess war es in der vergangen Woche soweit – die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde in Erfurt mit einer großen Mehrheit beschlossen. Bereits im letzten Jahr, auf dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg, hatten sich die Delegierten auf eine Neuordnung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen geeinigt, und damit Titel, Gebietsdefinitionen und Weiterbildungszeiten festgelegt. In diesem Jahr wurden nun weitere Eckpunkte abschließend verhandelt.
Inhalte statt Zeiten
„Die Kernfrage lautet nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben“, sagte Franz Bartmann, der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK) und zeigte damit die Richtung an, in die es für den medizinischen Nachwuchs gehen soll. Während die Nachwuchsmediziner nach der derzeit gültigen (Muster-)Weiterbildungsordnung noch gewisse Zeiträume zur Verfügung haben, um bestimmte fachinhaltliche Kennzahlen zu erreichen, die jährlich in das Logbuch eingetragen werden, bescheinigen Chefärzte und Oberärzte zukünftig die erworbenen Kompetenzen in vier Kategorien: Inhalte, die der Weiterzubildende beschreiben soll Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll Fertigkeiten, die er unter Supervision durchführt Fertigkeiten, die er selbstverantwortlich durchführt. Zusätzlich wurde der Fokus auf übergreifende Kompetenzen gelegt, die jeder Arzt in Weiterbildung entwickeln soll. Die ärztliche Gesprächsführung, Managementaufgaben, interkollegiale und interprofessionelle Zusammenarbeit und patientenbezogene Tätigkeiten sind einige solcher übergreifenden Kompetenzen. https://youtu.be/A4SQIvP-R-o?t=2m39s Auch Assistenzärzte profitieren von der Mitarbeit der Pfleger und Krankenschwestern: Die Delegierten klatschten in Erfurt eine Minute, um die Leistung der Pflegekräfte zu würdigen.Franz Bartmann: „Die Kernfrage lautet nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben.“
Weitere Beschlüsse für die (Muster-)Weiterbildungsordnung
Die 250 Delegierten stimmten außerdem über die Präambel und den Paragrafenteil der Weiterbildung ab. Die Präambel legt das Ziel und den Zweck der Weiterbildung fest, der Paragrafenteil definiert die rechtlichen Vorgaben. Zudem wurde entschieden, welche Zusatz-Weiterbildungen es künftig geben soll. Ganze 68 Bezeichnungen standen zur Auswahl, davon waren 21 neu. Bei der Debatte über die Zusatz-Weiterbildungen wurden die Voraussetzungen und Mindestzeiten für den Erwerb zwar festgelegt, konkrete Inhalte beschlossen die Delegierten aber nicht. Dies sollen die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK) zusammen mit den Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Landesärztekammern jetzt tun. Der Vorstand der BÄK wird dann formell beschließen.
Als letztes großes, die Weiterbildung betreffendes Novum wurde die Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Logbuchs beschlossen. Bereits im letzten Jahr in Freiburg stieß diese Idee auf Zustimmung, jetzt machten die Delegierten Nägel mit Köpfen, indem sie die Bundesärztekammer aufforderten zusammen mit einem externen Unternehmen ein betriebsfähiges Logbuch zu entwickeln. Allerdings soll das neue E-Logbuch flexible Lösungen ermöglichen, so dass einzelne Landesärztekammern individuelle Ergänzungen vornehmen können.
Die Landesärztekammern sind gefordert
Nach wie vor hat die (Muster-)Weiterbildungsordnung von der Bundesärztekammer für die einzelnen Landesärztekammern nur einen empfehlenden und keinen verbindlichen Charakter. Damit die Regelungen in die Heilberufsgesetze der Länder übernommen werden, müssen die Landesärztekammern die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung jetzt umsetzen. Erst wenn die Änderungen in den Heilberufsgesetzen der Länder festgeschrieben sind, kommen sie im Arbeitsalltag der Assistenzärzte an.
Bild: ©Jürgen Gebhardt