Vergangene Woche wurde nun auch die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) offiziell vorgestellt. Bald können die ersten "Apps auf Rezept" verordnet werden. Für Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sind allerdings noch längst nicht alle Fragen beantwortet.
Health Relations: Die Digitale-Gesundheitsanwendungen Verordnung (DiGAV) regelt, welche Apps von der Kasse erstattet werden. Sie wurde, trotz Coronakrise, am 22. April offiziell vorgestellt. Sind Sie zufrieden? Dr. Thomas Kriedel: Jein! Wir begrüßen natürlich, dass die Digitalisierung vorangetrieben wird und digitale Anwendungen sinnvoll in dem Praxisalltag eingesetzt werden. Aber, ob das Verfahren in der Praxis funktionieren wird, da gibt es für uns noch ein paar Fragezeichen. Health Relations: Welche Punkte sind für Sie offen geblieben?  Dr. Thomas Kriedel: Das Verfahren sieht ja vor, dass Firmen ab Mai auf einer Plattform beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihre Anträge stellen können und das BfArM die Anwendungen dann bewilligt. Dieses Verfahren ist neu, bislang werden neue Anwendungen über den GB-A eingeführt, jetzt haben wir einen weiteren Weg. Der Vorteil ist, dass es jetzt schneller geht, weil nicht der Weg über den G-BA mit Gutachten gegangen wird. Der Nachteil ist, dass Anwendungen in den Markt kommen können, deren Auswirkungen auf Versorgungsprozesse nicht ausreichend evaluiert sind. Viele Qualitätskriterien für eine Anwendung werden über die Eigenangaben des Herstellers gegeben. Wir sind da ein bisschen skeptisch.
"Jedes Medikament hat einen Beipackzettel, der ist zwar eigentlich für den Patienten, aber so etwas müsste es für den Arzt jetzt auch geben. Ich bin für eine Arztinformation für die App."
Health Relations: Hersteller würden argumentieren, dass ein mehrjähriges Genehmigungsverfahren der Tod für die digitale Anwendung wäre.  Dr. Thomas Kriedel: Ich spreche mich nicht für jahrelange Genehmigungsverfahren aus und jetzt können ja nur medizinische Anwendungen der Risikoklassen I und IIa zugelassen werden, da ist das Risiko reduziert. Aber perspektivisch geht es vielleicht auch um höhere Anwendungsklassen, bei denen eine intensivere Prüfung gut wäre. Health Relations:  Rund 200 Hersteller haben angegeben, dass sie in den nächsten drei Monaten die Aufnahme ihrer Gesundheitsanwendung in den BfArM-Katalog beantragen werden. Woher wissen Ärzte eigentlich, welche Apps von der Kasse erstattet und den Patienten empfohlen werden können? Dr. Thomas Kriedel: Das ist eine gute Frage. Zurzeit gibt es dafür noch kein geregeltes Informationssystem für den niedergelassenen Arzt, dabei muss der Arzt in die Behandlung einbezogen werden, um einen positiven Versorgungseffekt zu erreichen. Wir erwarten, dass den Ärzten mehr Informationen gegeben werden. Jedes Medikament hat einen Beipackzettel, der ist zwar eigentlich für den Patienten, aber so etwas müsste es für den Arzt jetzt auch geben. Ich bin für eine Arztinformation für die App.
"Wenn der Arzt bei einer App zu 5 Prozent berät und bei einer anderen zu 50 Prozent, dann wird man kaum eine vernünftige Pauschale finden."
Health Relations: Hersteller dürfen also bald Apps verschreiben und Kassen übernehmen die Kosten. Es ist auch noch unklar, wie Ärzte für die App-Beratung vergütet werden. Ist eine pauschale Vergütung besser oder soll für jede App eine individuelle Pauschale gelten?Dr. Thomas Kriedel: Wenn der Arzt bei einer App zu 5 Prozent berät und bei einer anderen zu 50 Prozent, dann wird man kaum eine vernünftige Pauschale finden. Vielleicht kann man es clustern, das man einen geringen, mittleren oder höheren Arztbedarf ausweist. Aber da haben wir noch keine Erfahrungen. Wenn feststeht, dass eine App vom BfArM genehmigt wurde, wird die KBV kurzfristig mit den Krankenkassen die Verhandlungen aufnehmen. Health Relations: Die Gesundheitsapps sind Anwendungen, die dem Patientenwohl dienen. Gibt es auch Apps für das Wohl des Praxisinhabers? Dr. Thomas Kriedel: Mit dem Projekt KBV-Zukunftspraxis haben wir ein paar Dutzend Start-ups eingeladen und gefragt: „Was könnt ihr für die Digitalisierung der Praxis tun?“ Bei einem Pitch-Day im September 2018 haben wir die Anwendungen bewertet und einige spannende Hersteller ausgewählt, die ihre Produkte jetzt in niedergelassenen Praxen bis 2022  testen. Wir halten diese Vorgehensweise für sehr geeignet, weil Hersteller so in der Praxis erproben können, ob Apps wirklich einen Mehrwert liefern.  
Dr. Thomas Kriedel ist gelernter Wirtschaftswissenschaftler und seit dem 3. März 2017 Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zuvor war er in verschiedenen Positionen für die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe tätig (zuletzt auch hier als Vorstandsmitglied). 
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