DiGA: drohende Schlappe mit Pragmatismus abwenden
„Fast Track Verfahren“ eingeführt. Allein den Namen finde ich beeindruckend. Dieses Verfahren ermöglicht eine beschleunigte Zulassung für medizinische Apps. Diese haben dann 2 Jahre Zeit, sich in der Anwendung zu bewähren, bevor eine Neubewertung erfolgt. Über dieses Verfahren gibt es bisher 33 erstattungsfähige DiGA.
Bis hierhin könnte das der Beginn einer Erfolgsgeschichte sein. Könnte, denn die DiGA werden nicht wirklich mit Begeisterung von den Leistungserbringern aufgenommen und so droht uns eine ähnliche Schlappe, wie bei der e-Patientenakte. Da waren wir auch das führende Land, als die damalige Bundesgesundheitsministerin Ursula Schmidt 2002 die elektronische Patientenakte (e-Pa) als dringliches Projekt aus der Taufe gehoben hatte. 20 Jahre später gehören wir zu den wenigen Ländern, die immer noch keine funktionierende e-Pa haben.
Bei den meisten Statistiken, die den Digitalisierungsgrad im Gesundheitswesen bewerten, landet Deutschland auf den hinteren Plätzen. Mit den Apps auf Rezept, den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), ist Jens Spahn am Ende seiner Amtszeit noch ein großer Coup gelungen. Bisher hat es kein anderes Land geschafft, digitale Anwendungen erstattungsfähig zu machen. Das könnte ein Meilenstein werden, um die medizinische Versorgung unabhängig vom Standort des Patienten zu verbessern und vor allen Dingen, die Therapien zwischen den Arztbesuchen wirkungsvoll zu unterstützen.
Für die Zulassung wurde eigens einCONNECTED – die digital-kolumne
Jeden Monat thematisiert Dr. Gerd Wirtz hier die Digitalisierung der Medizin. In seiner Kolumne stellt er die Facetten des digitalisierten Healthcare-Kosmos vor. Die kleinen Geschichten, die skurrilen Begegnungen und die großen Fragen. Digital gedacht, menschlich betrachtet. Immer auf den Punkt und augenzwinkernd kommentiert.Warum haben die DiGA bisher nicht geschafft, eine höhere Akzeptanz zu bekommen?
Aus meiner Sicht gibt es dafür 3 entscheidende Gründe:- Die Vergütung der Ärzte ist nicht adäquat. Bevor Ärzt:in eine medizinische App verschreibt, muss sie/er wirklich gut informiert sein, was diese App leisten kann und welche Fragen bei der Anwendung auftreten können. Das kostet Zeit und ist arbeitsintensiv.
- Die Preisgestaltung der Apps ist, zumindest im ersten Jahr, frei. Das führte dazu, dass einige Hersteller erheblich an der Preisschraube gedreht haben. Die TK nennt in ihrem Bericht eine Schlaf-App, die im ersten Jahr den Preis von 60 € auf 400 € erhöht hat.
- Die Rahmenbedingungen für eine Verordnung sind unflexibel. Hersteller konnten selbst eine Mindestdauer zur Nutzung festlegen. Diese liegt zumeist bei 90 Tagen. Das lässt den Einsatz zu einer schwerwiegenden wirtschaftlichen Entscheidung werden.